Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die FreshSurf Cotillo S.L. ist in Spanien als Surfschule eingetragen und vermittelt unter diesem Namen weitere Leistungen, wie Unterkünfte in Hostels und Hotels (mit/ohne Verpflegung) sowie Apartments. Die FreshSurf Cotillo S.L. ist kein Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Reisevertrages, Anzahlung

1.1 Anmeldung

  • Die Anmeldung muss schriftlich per Fax, Anmeldekarte oder Email erfolgen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder einer von ihm beauftragten Person erforderlich.
  • Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang bei der FreshSurf Cotillo S.L. verbindlich, für FreshSurf tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung ein.
  • Nach Vertragsabschluss und nach Erhalt der Bestätigung wird der gesamte Reisepreis innerhalb von 14 Tagen fällig.
  • Geht der Reisepreis nicht innerhalb von 14 Tagen ein, hat FreshSurf das Recht, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin ggf. nach vorheriger Abmahnung durch Erklärung einer Kündigung von der Reise auszuschließen. FreshSurf hat das Recht, in diesem Fall von dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin eine Schadenspauschale in Höhe des halben Reisepreises zu verlangen.

2. Leistungen und Hinweise zu bestimmten Leistungen

  • Im Reisepreis sind die auf Printmedien oder auf der Homepage angegebenen Leistungen enthalten. FreshSurf übernimmt nicht die elterlichen Aufsichtspflichten über minderjährige Teilnehmer/ Teilnehmerinnen.

2.2 Nebenabreden

  • Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die FreshSurf Cotillo S.L.. Abweichungen der einzelnen Reiseleistungen durch die FreshSurf Cotillo S.L. bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig wurden und diese den Gesamtdurchschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen.

2.3 Pick-up & Drop-off Service

  • Sollte es der FreshSurf Cotillo S.L. nicht möglich sein den Pick-up bzw. Drop-off Service gewährleisten zu können, können an die S.L. keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Dies gilt auch für alle daraus resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc.
  • Die Absage des Services muss jedoch umgehend nach Kenntniserlangung den Teilnehmern mitgeteilt werden.

2.4 Surfkurse

  • Am An- und Abreisetag, bei der FreshSurf Cotillo S.L. immer Samstags, finden keine Kurse statt. Sonntags ist die Surfschule generell geschlossen.
  • Sollte es der FreshSurf Cotillo S.L. aufgrund von höherer Gewalt oder nach Einschätzung der äußeren Umstände, nicht möglich sein einen Surfkurs durchzuführen, so obliegt es der Kulanz von FreshSurf, ob dieser Kurs nachgeholt wird. Es bestehen keine Regressansprüche oder Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch für alle aus der Absage resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc.
  • Die Absage des Kurses muss umgehend nach Kenntniserlangung geschehen.

2.5 Intensiv Surfkurs

  • Beim Intensivkurs findet nicht zwangsläufig jeden Tag eine weitere Wassereinheit statt. Auch Theorieeinheiten, ergänzende Einheiten an Land (Bewegungsschulungen, Videoanalyse, Bildung per Surffilme) oder Ausflüge zu anderen Spots, einer Shaper-Werkstatt oder ähnliche  Unternehmungen können stattfinden.

2.6 Endreinigung

  • Die Endreinigung des Zimmers und/oder des Apartments ist im Preis nicht enthalten. Es fällt eine Gebühr von 15€ pro Person, maximal eine Gebühr von 50€ an. Diese Kosten entfallen durch die Übernahme der selbständigen Reinigung des Zimmers bzw. Apartments. Die selbständige Reinigung umfasst Kehren, Wischen, Betten abziehen, Fensterreinigung, Reinigung des Badezimmers, des Wohnzimmers und der Küche.

3. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

3.1 Stornierung

  • Die Stornierung bzw. Umbuchung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat der FreshSurf Cotillo S.L. eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Reisepreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:

bis 60 Tage

vor Reisebeginn

50,00 €

Von 59 bis 30 Tage

vor Reisebeginn

20% des Reisepreises

Von 29 bis 15 Tage

vor Reisebeginn

40% des Reisepreises

Von 14 bis   7 Tage

vor Reisebeginn

70% des Reisepreises

Von  6  bis   0 Tage

vor Reisebeginn

90% des Reisepreises

3.2 Stornierung eines Apartments

  • Bei der Stornierung eines Apartments der Kategorien Classic oder Deluxe verbleibt die geleistete Anzahlung in den Händen von FreshSurf um Reservierungskosten und andere Auslagen zu decken.
  • Es gelten bezüglich der Stornierung die Fristen und AGB unserer Kooperationspartner: Simply Cotillo (http://simplycotillo.com/terms-and-conditions/)

3.3 Fristenberechnung

  • Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens. Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Reiseanforderungen entspricht oder auch auf eine andere Reise umbuchen. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von € 25,00. Dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin ist der Nachweis gestattet, dass ihm/ihr ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3.4 Rücktritt oder frühzeitige Abreise aufgrund von Verletzung oder aus privaten Gründen

  • Sollte ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus privaten Gründen entscheiden, seinen Aufenthalt frühzeitig abzubrechen, so obliegt es der Kulanz der FreshSurf Cotillo S.L., ob sie den Teilnehmer finanziell entschädigt. Es besteht kein Anspruch auf Regress oder Schadenersatz. Dies gilt auch für alle aus der Abreise resultierenden Kosten, wie Taxikosten, Umbuchungskosten, etc. 

4. Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

  • Die Ausschreibung der Reise ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Regel 5 beträgt, aber je nach Reiseleistung variieren kann; insofern wird auf die Einzelangaben der jeweiligen Reiseleistungen laut Prospekt bzw. Homepage verwiesen.
  • Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, hat die FreshSurf Cotillo S.L. das Recht, den Reisevertrag bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurück erstattet.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

  • Falls die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat die FreshSurf Cotillo S.L. das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten des Veranstalters.
  • Sollte der Antritt des Aufenthaltes vor Ort für den Teilnehmer durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr, nicht vertretbar sein, so erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten der die FreshSurf Cotillo S.L..

6. Reiseausschluss

6.1 Störung der Reise

  • Wenn Teilnehmer die Durchführung einer Reise nachhaltig stören indem sie das geordnete Zusammenleben der Gruppe erheblich behindern, bzw. eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, kann die FreshSurf Cotillo S.L. den Reisevertrag kündigen und den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Reise ausschließen.

6.2 Waffen und illegaler Drogenbesitz

  • Weiterhin ist jedem Teilnehmer jegliche Art von Waffen- und illegaler Drogenbesitz, sowie der Konsum von illegalen Drogen strikt untersagt. Der Reiseteilnehmer kann durch die Leitung vor Ort von der Reise durch Kündigung ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden, wenn er gegen die vorgenannten Verbote verstößt.
  • Die bei Missachtung entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer. Unsere Mitarbeiter sind befugt, Waffen und illegale Drogen sicher zu stellen und zu vernichten. Der Reisende verzichtet auf seine Rechte aus dem Eigentum an diesen Gegenständen. Die Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers.

7. Haftung der die FreshSurf Cotillo S.L., Selbstbeteiligung, Verjährung

  • Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Teilnehmer nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  • Der Teilnehmer kann bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er der FreshSurf Cotillo S.L. eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von FreshSurf verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
  • Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
  • Die FreshSurf Cotillo S.L. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Mitarbeiter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die FreshSurf Cotillo S.L haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten.
  • Die Haftung der FreshSurf Cotillo S.L. wegen vertraglichen Schadensersatzansprüchen des Teilnehmers/ der Teilnehmerin wird für nichtkörperliche Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.
  • Für sämtliche Schäden des Teilnehmers übernimmt dieser eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 200,00 je Schadensfall.
  • Die Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz (§§ 651 c bis 651 f BGB) sowie alle sonstigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
  • Sonstige neben § 651 f BGB bestehende Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen, verjähren in sechs Monaten ab Kenntniserlangung des Teilnehmers von der Person des Schädigers und den Anspruch begründenden Tatsachen bzw. ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmers ohne grobe Fahrlässigkeit davon hätte Kenntnis erlangen können, kenntnisunabhängig spätestens in zwei Jahren nach Reiseende.

8. Reiseleitung

  • Während des Aufenthalts vor Ort werden die Teilnehmer von geschultem Personal betreut bzw. sind Ansprechpartner vor Ort. Den notwendigen Anweisungen derselben ist Folge zu leisten.

9. Versicherung und Reiseunterlagen

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiserücktritts- und/ oder Auslandskrankenversicherung! Reiseunterlagen und weiterführende Informationen werden ca. 10 Tage vor Reiseantritt ausgehändigt.

10. Sporterlaubnis

  • Mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei nicht volljährigen Teilnehmern) oder dessen Bevollmächtigten bei der Anmeldung erlaubt dieser, dass der Teilnehmer während der Reise an sportlichen Aktivitäten (wie z.B. Schwimmen, Sport, Wandern) teilnehmen darf.
  • Der Sportunterricht erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Einschränkungen, bzw. einem Nichteinverständnis, ist dieses unserem Büro schriftlich mitzuteilen. Für das Ausleihen von Mofas/ Motorrädern bei nicht volljährigen Teilnehmern bedarf es ebenso einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten.

11. Verpflegung

  • Die Verpflegungsleistungen (welche gesondert zu buchen sind) beginnen am Reiseziel am Tag nach dem Ankunftstag und enden am Morgen des Rückreisetages. Getränke sind bei Einnahme der Verpflegung in Restaurants im Reisepreis nicht enthalten. Bei Campingfreizeiten werden die Mahlzeiten teilweise unter Mithilfe der Gruppe zubereitet.

12. Besondere Hinweise, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Reisedokumente

  • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird darauf hingewiesen, dass bei Reisen in das europäische Ausland ein gültiger Personalausweis und ein gültiger Impfpass bzw. eine Impfbescheinigung mitzuführen sind. Bei Reisen in das nichteuropäische Ausland ist neben den Impfunterlagen anstatt des Personalausweises ein gültiger Reisepass mitzuführen. Bei Nichtbeachtung kann dem Teilnehmer die Einreise in das betreffende Land verweigert werden.

12.2 Haftung für benötigte Visa

  • Die FreshSurf Cotillo S.L. haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende FreshSurf mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die FreshSurf Cotillo S.L. diese Verzögerung zu vertreten hat. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

12.4 Verfügbarkeit der Zimmer

  • Da beim Gästewechsel An- und Abreise der verschiedenen Gästegruppen auf einen Tag fallen, kann die notwendige Reinigung und Vorbereitung der Zimmer/ Zelte für die neuen Gäste dazu führen, dass diese nicht sofort verfügbar sind.

13. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz

13.1 Einverständniserklärung

  • Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass sie während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von FreshSurf verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt nicht für bereits veröffentlichtes Material sondern greift erst ab dem Moment des Zugangs und für zukünftige Verwendungen.
  • Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigen ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich FreshSurf, die Datenschutz- und Medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

14. Provisionsregelungen

  • Abrechnungsmodus
    Agenturen oder Reisevermittler erhalten für die Vermittlung der Leistungen von FreshSurf eine Provision in Höhe der individuellen Absprache. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich. Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von FreshSurf-Produkten bei der Agentur entstehen, vollständig abgegolten.

  • Berechnungsgrundlage
    Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“. Es wird der komplette Umsatz verprovisioniert, also auch alle gebuchten Extras. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt. 

  • Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Die Provision errechnet sich auf den tatsächlichen Zahlungsbetrag des Kunden. Wenn die gebuchte Reise wegen höherer Gewalt oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für die Agentur. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.

15. Hinweise zur Website

  • Die auf der Website gezeigten Bilder stellen die Gegebenheiten vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und können sich in der Zwischenzeit verändert haben. Die Fotos der Apartments sind als beispielhafte Darstellung möglicher Apartments zu sehen und es besteht kein Anspruch auf Apartments in genau derselben, wie abgebildeten Form.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags.

17. Gerichtsstand

  • Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Veranstalters maßgebend.